Tätigkeitsschwerpunkt: Corona-Subventionsbetrug

„Im Frühjahr 2020 war Eile geboten. Zu Beginn der Coronakrise wusste niemand, was kommt. Genau deshalb wurde ein Soforthilfeprogramm auf die Beine gestellt, das der Wirtschaft Vertrauen geben sollte. Die Soforthilfe hat ihren Zweck erfüllt. Unternehmer konnten die Nerven behalten.

Was jetzt passiert, ist unglücklich. Die Staatsanwaltschaften leiten Strafverfahren ein. Vergessen ist, wie hektisch und unübersichtlich der Beginn der Pandemie war und wie unklar die Antragsvoraussetzungen gesetzlich ausgestaltet wurden. Ein solches Klima der Unsicherheit ist schädlich in einer Lage, in der eine Verschärfung der Coronakrise noch droht. Ich weiß, wie wichtig Unternehmern gerade in dieser Zeit rechtliche Sicherheit und insbesondere Schutz vor ungerechter Strafverfolgung ist.”

Rechtsanwalt Stolterfoth:

Zu Beginn der Coronakrise konnte niemand abschätzen, wie einschneidend die Folgen der Pandemie für die deutsche Wirtschaft sein würden. Die Unsicherheit war groß. Der Bund und die Länder verabschiedeten im Frühjahr 2020 umfangreiche Hilfsprogramme. Von der Coronakrise in ihrer Existenz bedrohte Unternehmer konnten Soforthilfen für die Überbrückung Ihrer Liquiditätsengpässe beantragen.

Die Soforthilfe war in den meisten Fällen auf 9.000 Euro beschränkt. Obwohl diese Beträge angesichts der teils enormen Umsatzeinbußen oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein waren, konnten die Soforthilfeprogramme Wirkung entfalten: Die Wirtschaft verfiel nicht in Panik. Eine Wirtschaftskrise konnte vorerst abgewendet werden.

In aller Eile hatten die Bundesländer teils widersprüchliche und sich von Land zu Land unterscheidende Regelungen getroffen. Begrifflichkeiten wie „Liquiditätsengpässe“ und „Umsatzeinbußen“ wurden in den Verwaltungsvorschriften und Antragsformularen – gerade im Falle von (Solo-)Selbstständigen – missverständlich oder unpassend verwendet. Die Rechtslage war und ist unübersichtlich. Dennoch wurden die beantragten Hilfen unbürokratisch gewährt und binnen weniger Tage ausgezahlt. Unternehmer konnten Vertrauen fassen, die nächsten Monate wirtschaftlich überstehen zu können.

Doch nun steigt die Unsicherheit. Die Staatsanwaltschaften haben in zahlreichen Fällen die Ermittlungen aufgenommen. Unter anderem mit Hilfe der Umsatzsteuervoranmeldungen können erste Hinweise erlangt werden, welche Antragsteller ihre Umsatzeinbrüche zu hoch prognostiziert haben. Wer zu Beginn falsche Angaben gemacht hat oder nicht selbstständig den Überschuss anmeldet und zurückzahlt, falls sich der erwartete Liquiditätsengpass rückwirkend als zu hoch erweist, kann sich nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrug strafbar machen. Der Vorwurf wiegt schwer. Der Strafrahmen des § 264 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren vor. Das Risiko einer Strafverfolgung scheint uns derzeit groß.

Viele Unternehmer können wohl die gewährten Fördermittel behalten. 
In manchen Fällen mag es allerdings ratsam sein, die gewährte Soforthilfe nun freiwillig zurückzuzahlen. Rufen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und geben Ihnen Ratschläge, wie Sie nun weiter verfahren sollen. Auf anwaltlichen Rat dürfen Sie sich verlassen. Im Falle eines Strafverfahrens können Sie sich auf den von einem Anwalt erteilten Rat berufen.

Sollte bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen ohne zuvor Einsicht in die Ermittlungsakte genommen zu haben. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht und informieren Sie darüber, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Erkenntnisse den Ermittlungsbehörden vorliegen. Auf dieser Grundlage lässt sich dann eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Häufig gelingt es, Verfahren wegen Corona-Subventionsbetrug schon im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Da so eine Hauptverhandlung vor Gericht vermieden wird, kann statt einem Verteidiger vor Ort ein spezialisierter Anwalt gewählt werden. Daher verteidigen wir in Verfahren wegen Corona-Subventionsbetrug deutschlandweit.

Sprechen Sie uns an, wir übernehmen gerne Ihre Verteidigung und stehen Ihnen kompetent zur Seite.