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Rechtsanwälte

Tötungsdelikte

 

Tätigkeitsschwerpunkt: Tötungsdelikte

 
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Florian Rappaport:

„Für Fälle von Mord und Totschlag verhängen Gerichte die höchsten Strafen. Ein Fehlurteil, dass einen Menschen zu Unrecht verurteilt, hätte verheerende Folgen. Oft ist die Beweislage schwierig, aber schon wenige Indizien reichen der Staatsanwaltschaft für eine Anklage. Fehlurteile lassen sich durch aufwendige, eigene Recherche des Anwalts vermeiden. Diese Arbeit mache ich gerne.”

 
 
 

Unter Tötungsdelikten, auch als Kapitaldelikte bezeichnet, versteht man in erster Linie Mord und Totschlag. Beide Tatbestände setzen voraus, dass der Täter vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht. Der Unterschied besteht darin, dass bei Mord die Tötung aus besonderen Gründen passiert, zum Beispiel aus Habgier oder um eine andere Straftat zu verdecken, oder die Tat in besonderer Weise ausgeführt wird, zum Beispiel grausam oder heimtückisch.

Daneben enthält der 16. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) noch weitere Delikte, die sich gegen das Leben richten, zum Beispiel der Schwangerschaftsabbruch oder die fahrlässige Tötung. Außerdem gibt es verschiedene Straftaten aus anderen Abschnitten des Strafgesetzbuches, die besonders hart bestraft werden können, wenn das Opfer dabei zu Tode kommt. Beispiele hierfür sind Körperverletzung, Raub oder Vergewaltigung mit Todesfolge.

Bei allen Tötungsdelikten im weiteren Sinne drohen hohe Freiheitsstrafen. In vielen Fällen kann sogar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt werden. Bei einem Mord ist das sogar zwingend. Daneben kann das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung anordnen.

Strafverfahren wegen Tötungsdelikten stellen hohe Anforderungen an die Verteidigung. Sie erfordern nicht nur vertieftes juristisches Wissen, sondern auch Kenntnisse der forensischen Wissenschaften, wie Rechtsmedizin, Spurenauswertung, DNA-Analyse und Aussagepsychologie. Durch ständige Weiterbildung in diesen Bereichen stellen wir eine in jeder Hinsicht kompetente Verteidigung sicher.

Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht ausgerichtet. Unsere Anwälte spezialisieren sich zudem auf bestimmte Gebiete innerhalb des Strafrechts. Dadurch können wir Ihnen in jedem unserer Fachbereiche einen Verteidiger mit einschlägiger Erfahrung und unabdingbaren Spezialkenntnissen zur Seite stellen. Wenn Sie des Mordes, Totschlags oder eines anderen Tötungsdelikts beschuldigt werden, begleitet Rechtsanwalt Rappaport Sie engagiert und vertrauensvoll im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung sowie – falls erforderlich – in der Revision vor dem Bundesgerichtshof.