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Rechtsanwälte

Tätigkeitsschwerpunkt: Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

 

Tätigkeitsschwerpunkt: Steuerstrafrecht

 
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Rechtsanwalt Felix Stolterfoth:

„Ich interessiere mich sehr für das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ich komme aus einer Unternehmerfamilie. Ich weiß, wie viel Leidenschaft im eigenen Unternehmen steckt und ich kenne die Notlagen, in die ein Unternehmer geraten kann.”

 
 
 

Steuerhinterziehung gilt längst nicht mehr als Kavaliersdelikt. Der Verfolgungseifer der Finanzbehörden hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Dabei laufen nicht nur Unternehmer und Besserverdienende Gefahr, ins Visier der Steuerfahndung zu geraten. Jeder, der Steuern zahlen muss, kann in Verdacht geraten, zumal die Grenzen zwischen legalen Steuertricks und strafbarer Steuerhinterziehung nicht immer klar zu erkennen sind.

Den Vorwurf der Steuerhinterziehung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es handelt sich hier nicht um den üblichen Ärger mit dem Finanzamt, sondern um eine Straftat, die zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen kann.  

Im Steuerstrafverfahren gelten andere Spielregeln als im normalen Besteuerungsverfahren. Als Beschuldigter müssen Sie zum Beispiel keine Angaben machen und nicht mit den Behörden zusammenarbeiten. Allerdings wird das Steuerstrafverfahren oftmals parallel zum Besteuerungsverfahren durchgeführt und sowohl der strafrechtliche als auch der steuerlich relevante Sachverhalt von denselben Beamten ermittelt. Trotz eines gleichzeitig anhängigen Strafverfahrens bleiben die allgemeinen und besonderen Mitwirkungspflichten des Betroffenen aus dem Steuerverfahrensrecht erhalten, allein deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln ist der Finanzbehörde untersagt. Dadurch entsteht eine komplexe verfahrensrechtliche Situation, die viele Fallstricke bereithält.

Sprechen Sie in jedem Fall sofort mit einem versierten Strafverteidiger, der die Spielregeln des Strafverfahrens beherrscht und das Zusammenspiel mit den Regelungen des Steuerrechts überblickt. Wir beraten Sie umfassend über die richtige Verteidigungsstrategie. Dabei behalten wir natürlich stets auch die steuerlichen Aspekte der Angelegenheit im Blick. Dazu arbeiten wir gegebenenfalls gerne mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater zusammen, um ein straf- und steuerrechtlich optimales Ergebnis zu erzielen. 

Wir stehen Ihnen in allen steuerstrafrechtlichen Verfahren vertrauensvoll zur Seite und vertreten Sie gegenüber der Steuerfahndung, der Straf- und Bußgeldsachenstelle, der Staatsanwaltschaft und vor dem Strafgericht.

Wir verteidigen Sie gegen Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchung und Beschlagnahme und beraten Sie über die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Und natürlich verteidigen wir Sie in der Hauptverhandlung vor Gericht.