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Tätigkeitsschwerpunkt: Jugendstrafrecht

 

Tätigkeitsschwerpunkt: Jugendstrafrecht

 
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Rechtsanwalt Felix Stolterfoth:

„Als Strafverteidiger kann ich gerade jungen Menschen besonders helfen, ein Leben frei von unnötigen Vorstrafen zu führen. Das macht für die Mandantinnen und Mandanten und ihre Zukunft oft einen großen Unterschied. Deshalb werde ich besonders gerne in Verfahren des Jugendstrafrechts tätig.”

 
 
 

Bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende gelten in vielen Bereichen abweichende Regeln gegenüber dem Strafverfahren gegen Erwachsene. Diese Besonderheiten sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Das Jugendgerichtsgesetz findet immer Anwendung bei Jugendlichen, also Personen über 14 und unter 18 Jahren. Volljährige Personen unter 21 Jahren bezeichnet das Gesetz als Heranwachsende. Für sie gelten die besonderen Regeln dann, wenn sie in ihrer Entwicklung noch eher mit Jugendlichen vergleichbar sind als mit Erwachsenen oder ihre Taten einen jugendtypischen Charakter aufweisen. 

Anders als bei Strafverfahren gegen Erwachsene steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ziel des Verfahrens ist weniger eine tat- und schuldangemessene Bestrafung, sondern vielmehr eine staatliche Reaktion, die dem Jugendlichen hilft, künftig straffrei zu bleiben.

Wie diese Reaktion ausfällt, ist sehr unterschiedlich und hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn es um kleinere Jugendsünden geht, bleibt es häufig zunächst bei einer eindringlichen Ermahnung. Wenn Jugendliche oder Heranwachsende aber wiederholt straffällig werden oder schwerwiegendere Delikte begehen, erlaubt das Jugendgerichtsgesetz den Jugendgerichten Strafen zu verhängen, die von Arbeitsstunden über Freizeitarrest bis hin zu einer mehrjährigen Jugendstrafe reichen.

Eine wesentlich größere Rolle als bei Erwachsenen spielt die individuelle Entwicklung des Jugendlichen. Häufig liegt der Ansatzpunkt der Verteidigung in Jugendstrafverfahren darin, mit der Mandantin oder dem Mandanten und gegebenenfalls dessen Erziehungsberechtigten im Detail zu erörtern, wo die Probleme liegen, die zur Begehung von Straftaten geführt haben, und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Je früher man hier selbst aktiv wird, desto besser stehen die Chancen, eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Reaktion des Jugendgerichts zu erreichen.

Die Betreuung unserer jungen Mandantinnen und Mandanten ist uns ein besonderes Anliegen, weil sie die Chance bietet, im Leben eines jungen Menschen einen Unterschied zu machen. Indem wir im Jugendstrafrecht einen Schwerpunkt setzen, sind wir in der Lage, die vielfältigen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um unseren Mandanten Chancen für ihre Zukunft zu eröffnen.