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Hausdurchsuchung – was tun? Polizei findet Drogen?

 

Hausdurchsuchung

– und was Sie tun können.

 

Was passiert bei der Durchsuchung Ihres Hauses?

Wenn die Polizei Ihre Wohn- oder Geschäftsräume durchsucht – nach Dokumenten, Drogen oder anderen Beweismitteln – sollten Sie darauf achten, dass die Durchsuchung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Außerdem können Sie eigene Fehler vermeiden, die später nur schwer wieder auszubügeln sind:


Was ist ein Durchsuchungs-beschluss?

Im Normalfall wird eine Wohnungsdurchsuchung von einem Ermittlungsrichter schriftlich angeordnet. Die Beamten, die die Durchsuchung vornehmen, zeigen Ihnen dann einen Durchsuchungsbeschluss.

In diesem Durchsuchungsbeschluss steht:

  • welcher Straftat Sie verdächtig sind,

  • wonach gesucht wird

  • und in welchen Räumen gesucht werden soll.

Im Eilfall kann eine Durchsuchung auch von Staatsanwaltschaft und Polizei angeordnet werden. Außerdem kann ein Durchsuchungsbeschluss genauso mündlich ergehen. Dann wird Ihnen der Inhalt des Beschlusses auch nur mündlich mitgeteilt. 


Unsere Ratschläge

  1. Achten Sie darauf, dass nur Maßnahmen durchgeführt werden, die im Durchsuchungsbeschluss genannt werden. Räume, die nicht im Untersuchungsbeschluss aufgeführt werden, dürfen nicht durchsucht werden. 

  2. Wenn möglich sollten die Polizisten sicherstellen, dass auch unbeteiligte Zeugen bei der Durchsuchung anwesend sind. Das dient Ihrem Schutz vor einem willkürlichen Vorgehen der Durchsuchungsbeamten. Darauf können Sie die Beamten ansprechen.

  3. Als Betroffener sollten Sie unbedingt ruhig bleiben und keinesfalls unnötig aggressiv gegenüber den Durchsuchungsbeamten auftreten.

  4. Sagen Sie den Beamten, dass Sie mit der Durchsuchung und der Mitnahme von Gegenständen nicht einverstanden sind. Das wird die Ermittler nicht aufhalten, hält Ihnen aber die Möglichkeit offen, später gerichtlich gegen die Durchsuchung und die Beschlagnahme Ihrer Sachen vorzugehen. Bestehen Sie darauf, dass Ihr Widerspruch gegen die Maßnahmen im Durchsuchungsprotokoll festgehalten wird.

  5. Achten Sie außerdem unbedingt darauf, keine Angaben zum Tatvorwurf oder zu gesuchten Gegenständen zu machen. Führen Sie keine scheinbar belanglosen Unterhaltungen mit den Beamten. Machen Sie keinen Smalltalk. Jede unbedachte Äußerung könnte später gegen Sie verwendet werden. Sie müssen keine Angaben machen und auch sonst nicht in irgendeiner Form aktiv an der Durchsuchung mitwirken.

  6. Nehmen Sie noch während der Durchsuchung Kontakt zu uns auf. Das ist Ihr gutes Recht. Wir leisten Ihnen vor Ort oder am Telefon erste Hilfe. Wir beraten Sie über das richtige Verhalten und das weitere Vorgehen.

  7. In jedem Fall sollten Sie sich am Ende der Durchsuchung ein Protokoll über beschlagnahmte Gegenstände aushändigen lassen oder eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass nichts gefunden wurde.

  8. Sie selbst sollten nichts unterschreiben, auch wenn die Beamten Sie dazu auffordern.

Spätestens wenn die Beamten Ihre Räume wieder verlassen haben, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt zu uns aufnehmen. Wir helfen Ihnen, weitere Nachteile für Sie zu verhindern.

Auch wenn Sie bei der Durchsuchung in großen Stress geraten, merken Sie sich die wichtigsten drei Dinge:

Bleiben Sie ruhig,

machen Sie keine Angaben

und rufen Sie uns an.